Die PÄDAGOGIKA Fachschule für Sozialwesen bietet erstmals zum Schuljahr 2023/24 die dreijährige berufsbegleitende Erzieher*innenausbildung in Teilzeitform an.
Wir haben uns neu gegründet mit dem Ziel, eine Ausbildung zu schaffen, die…
…und die Erzieher*innen hervorgehen lässt, die mit Begeisterung und Freude ihrer Profession nachgehen, die sich immer wieder herausfordern lassen, dazuzulernen und sich weiterentwickeln.
Galileo Galilei sagte: „Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“ Und von Aristophanes kommen die Worte: „Menschen bilden bedeutet nicht, ein Gefäß zu füllen, sondern ein Feuer zu entfachen.“
Dies möchten wir in unserer Fachschule verwirklichen – vor allem mit offenen Lehr- und Lernansätzen, aber auch mit zugrundeliegenden Werten wie Wertschätzung, Wohlwollen, Respekt, einer offenen Fehlerkultur und viel Vertrauen in die Fähig- und Fertigkeiten der Auszubildenden. Bei uns soll das Lernen …
Wir freuen uns, gemeinsam den dreijährigen Lernweg zu beschreiten und den lebenslangen Lernprozess mitzugestalten.
Die PÄDAGOGIKA Fachschule bindet sich als freie Schule an das Schulgesetz des Landes Brandenburg sowie die Fachschulverordnung Sozialwesen, wodurch eine Gleichwertigkeit zum staatlichen Ausbildungssystem gewährleistet ist. Die Fachschule wird ein Betriebsteil des seit 2008 anerkannten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe Die Kinderwelt gGmbH sein.
Die Ausbildung findet Teilzeit in einem tätigkeitsbelegleitenden Modell statt. In der Regel gliedert sich dies in eine Woche theoretischen Unterricht und zwei Wochen Praxis, wofür eine Teilzeitanstellung in einer Kita des Trägers Die Kinderwelt oder des Kooperationsträgers MenschensKinder Teltow angedacht ist.
Wir eröffnen zum Schuljahr 2023/24 unseren ersten Ausbildungsgang und sind somit eine Ersatzschule im Aufbau mit staatlicher Genehmigung (die staatliche Genehmigung durch das MBJS wird im Frühjahr 2023 erwartet). Die Abschlussprüfungen zum Erwerb des Abschlusses „Staatlich geprüfte Erzieherin / staatlich geprüfter Erzieher“ finden für den ersten Jahrgang voraussichtlich als Nichtschülerprüfungen an einer staatlichen Fachschule statt.
Zur Schuleröffnung im Schuljahr 2023/24 ist geplant, eine Klasse im Bildungsgang Sozialpädagogik mit höchstens 18 Schüler*innen im ersten Schuljahr aufzunehmen, die im Jahr 2026 die Abschlussprüfung absolviert. Zu jedem Schuljahr ist die Aufnahme einer weiteren Klasse geplant, sodass ab dem Schuljahr 2027/28 kontinuierlich drei Klassen beschult werden. Durch den durchschnittlichen Wochenrhythmus von zwei Wochen Praxis und einer Woche Schule werden die Klassen zum größten Teil versetzt zueinander am Lernort Schule sein.
Neben den Inhalten des Rahmenlehrplans des Landes Brandenburg legen wir einen Fokus auf eine Grundhaltung der bedürfnisorientierten Begleitung. Dies schließt nicht nur die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ein, sondern genauso die eigenen als angehende Erzieher*innen und Lernende an der Fachschule sowie auch die Bedürfnisse derjenigen im künftigen Team.
Gemäß Rahmenlehrplan gibt es den Fachrichtungsübergreifenden Unterricht mit den Fächern Deutsch, Englisch, Politische Bildung und Biologie und den Fachrichtungsbezogenen Lernbereichen mit folgenden Lernfeldern:
Neben den Inhalten des Rahmenlehrplans des Landes Brandenburg legen wir einen Fokus auf folgende Themenbereiche, die im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts noch tiefgehender behandelt werden können: Gesundheitspädagogik/ -psychologie (Stressmanagement und Selbstfürsorge, Gesundheitsförderung, Achtsamkeit); Kinderschutz / Traumapädagogik und Traumapsychologie; Partizipation und Medienbildung.
Bewerben kann sich, wer …
Für die Bewerbung brauchen wir …
Unser Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsstart am 28.08.2023 findet fortlaufend statt. Bewerben können Sie sich per Mail mit allen erforderlichen Unterlagen (im PDF-Format).
Die schulische Ausbildung ist für alle Schüler*innen kostenpflichtig und beträgt monatlich 50,00 €. Schüler*innen, die ein Jahresbruttogehalt unter 15.000,00 € vorweisen, können einen Antrag auf die Vergabe eines Stipendiums stellen, der spätestens 14 Tage nach Eingang durch die Geschäftsführung entschieden wird. Damit können alle Schüler*innen gänzlich vom Schulgeld befreit werden. Bei plötzlich und/oder unerwartet eintretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Schüler*innen, können diese einen Antrag auf teilweisen oder gänzlichen Erlass des Schulgeldes stellen. Der Antrag kann auch mit rückwirkender Wirkung gestellt werden. Dieser Antrag wird mit den Schüler*innen innerhalb der Woche der Antragstellung besprochen und entschieden. Ziel ist stets, dass die Schüler*innen die Schule nicht aus wirtschaftlichen Gründen abbrechen müssen. Das Schulgeld ist als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis maximal 6.000,00 € pro Jahr absetzbar. Die Bescheinigung des tatsächlich gezahlten Schulgeldes erhalten die Schulgeldpflichtigen bis zum 31.03. des Folgejahres.
Erzieher*innen begleiten, unterstützen, trösten, ermutigen, fordern heraus, fördern, betreuen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in verschiedenen Arbeitsfeldern:
Gelernt wird in modernen Bildungsräumen in Potsdam-Babelsberg, die gleichzeitig Weiterbildungszentrum für pädagogische Fachkräfte sind. Somit kann die Fachschule hier bereits auf eine Vielfalt pädagogischer Materialien und Literatur zurückgreifen. Einen Einblick in die Lernräume erhalten Sie hier.
Die Fachschule ist über den S-Bahnhof Griebnitzsee (S7 Potsdam Hbf <-> Ahrensfelde) und den Bahnhof Medienstadt Babelsberg (RE7 Dessau <-> Senftenberg; RB33 Jüterbog <-> Potsdam Hbf) auch aus der Umgebung Potsdams gut zu erreichen.