Corona-Update

Gemäß der am 16.06.2021 in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung gilt in unseren Räumen nach wie vor eine Maskenpflicht, aber wenn sich alle Personen auf einem festen Sitzplatz aufhalten und zwischen den Sitzplätzen der Mindestabstand eingehalten wird, können die Masken abgelegt werden.

Test-/, Impf- oder Genesungsnachweise sind weiterhin Teilnahmevoraussetzung.