Hausordnung

für Einrichtungen der Pädagogika gGmbH


Verhaltensgrundsätze

Die Pädagogika gGmbH legt Wert darauf, dass Bildungsveranstaltungen durch eine diskriminierungs-freie Gesprächsatmosphäre und einen respektvollen Umgang miteinander geprägt sind. Alle Teilnehmer*innen und Lehrkräfte sind dafür mitverantwortlich. Belästigung oder Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, körperlicher Beeinträchtigung, Alter, kultureller Herkunft, Religionszugehörigkeit, … werden nicht toleriert.


Als Belästigung oder Diskriminierung gelten z.B.:

  • Kommentare mit abschätziger Stereotypisierung (u.a. rassistische, verfassungswidrige, fremdenfeindliche, sexistische oder homophobe Äußerungen
  • Äußerungen, die die kindliche Würde bzw. Kinderrechte verletzen
  • Bemerkungen, die beleidigend, verletzend oder einschüchternd sind
  • Wiederholte Unterbrechungen einer Diskussion oder bewusste Störung des Seminarablaufs
  • anzügliche Witze, sexistische Äußerungen über Aussehen, Verhalten und Privatleben von Personen
    unangemessener Körperkontakt

 

Zutritt

Teilnehmer*innen von Lehrveranstaltungen der Pädagogika gGmbH haben in den Öffnungszeiten Zutritt zu den Seminar- und Nebenräumen (Cafeteria und WC). Für das Betreten der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung.


Ordnung und Sicherheit

In den Räumlichkeiten der Pädagogika gGmbH ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
Es besteht für alle zur Betretung der Einrichtung berechtigten Personen (auch Mitarbeiter*innen) ein absolutes Rauchverbot. Ebenso ist das Mitführen und Konsumieren von Alkohol und Drogen strikt untersagt.
Die zur Betretung berechtigten Personen sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Feuer, Diebstahl, Einbruch und/oder Vandalismus vermieden werden. Offenes Licht (Feuer, Flammen und Glut) sind in den Räumlichkeiten der Pädagogika gGmbH verboten.
Das Mitführen von Tieren in die jeweilige Einrichtung ist untersagt. Hunde sind vor der Eingangstür zum Objekt sicher anzuleinen.
Türen und Fenster werden durch die Mitarbeiter*innen dauerhaft geöffnet oder geschlossen. Bei Unwettern bzw. beim Verlassen der Räumlichkeiten sind alle Fenster zu schließen. Beim Verlassen der Räumlichkeiten ist das Licht zu löschen. In der Heizperiode wird die Heizung durch Einstellung der Thermostate so eingestellt, dass die Raumtemperatur ca. 16 bis 17 Grad Celsius beträgt.
Die Flucht- und Rettungswege sind in den Räumlichkeiten gekennzeichnet und weisen in Notsituationen stets den sicheren Weg aus den Räumlichkeiten/dem Gebäude hin zum Sammelplatz.


Bild-, Ton-, Video- bzw. Filmaufnahmen

In den Räumlichkeiten der Pädagogika gGmbH sind Bild-, Ton-, Video- bzw. Filmaufnahmen untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Leiter*in der Einrichtung. Bild-, Ton-, Video- bzw. Filmaufnahmen für die Presse (Print, Funk oder Fernsehen) bedürfen zusätzlich der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Betreffen diese Bild-, Ton-, Video- bzw. Filmaufnahmen auch Teilnehmer*innen, müssen die Personensorgeberechtigten für jede Bild-, Ton-, Video- bzw. Filmaufnahme eine separate schriftliche Einwilligung abgeben.
Lediglich das Abfotografieren von Präsentationen, Plakaten, … ist gestattet.


Haftung

Für die Beschädigung oder den Verlust von Bekleidung oder von anderen Sachen, die die Teilnehmer*innen in die Räumlichkeiten der Pädagogika gGmbH mitbringen, haften die Lehrkräfte oder das Unternehmen nicht. Sollte ein grob fahrlässiges Verschulden der Lehrkräfte oder des Unternehmens vorliegen, dann haftet die Pädagogika gGmbH im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht-versicherung.


Datenschutz

Der Umgang mit sämtlichen Daten, die in der Einrichtung zur Erfüllung des Bildungsauftrages genutzt werden, unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Alle Beteiligten (Teilnehmer*innen und Lehrkräfte) sind dafür verantwortlich, mit den Daten so umzugehen, dass Unbefugte keine Kenntnis davon erhalten. Sollten Unbefugte von nicht für sie vorgesehenen Daten Kenntnis erhalten, sind diese zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, Veranstaltungen der Pädagogika gGmbH sind als geschützte Räume zu betrachten.


Hausrecht

Die pädagogische Leiter*in der Pädagogika gGmbH übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist jede Lehrkraft berechtigt, die Person, die gegen die Hausordnung verstößt, aus dem Räumlichkeiten der Pädagogika gGmbH zu verweisen.